Archiv

Hier könnt Ihr gerne in den früheren News stöbern. Gedacht für alle, die uns kennen lernen möchten oder einfach in Erinnerungen schwelgen...     

2021

 SP Schneckenkopf Info

Zwischenzeitlich wurde eine Balkenbank am Startplatz installiert: damit ist das Ende des Aufenthaltsbereichs auf dem Fahrweg vor dem Start definiert. D.h. also das Auspacken, Anziehen & Startfertig machen muss in diesem Bereich stattfinden. Die eigentliche Wiese darf nur kurz zum Auslegen und zeitnahen Starten betreten werden, maximal 5 Pilot*innen sind gleichzeitig auf der Startwiese zugelassen.

25.10.2021

Der bzgl. SP Aitern upgedatete Fluggebietsflyer - kein Start bei Kühen auf der Weide - ist online. 

21.12.2021

Gemäß aktueller CoV BW gilt auf frei zugänglichen Sportstätten 2G.

 Okt. 2021

Neue Vereinbarung mit Gemeinde Fröhnd

Zwischenzeitlich wurde zwischen Gemeinde Fröhnd und dem GCW eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die die in der ersten Jahreshälfte eingeführten Geländeregeln festschreibt und in Zukunft die Erhebung einer Startgebühr für die Gemeinde fordert. Die Details werden auf der für 26. Nov geplanten Jahresversammlung vorgestellt und besprochen.

Der Gemeinderatsbeschluß wurde zwischenzeitlich veröffentlicht.

 16.10.2021

Aktuelles Problem am Startplatz Winden/Gupfe: Zäune wurden trotz Vieh/Bullen auf der Weide nicht eingehängt und die Wiese verschmutzt!

Achtung: Zäune müssen unbedingt wieder richtig eingehängt werden!

Falls betr. Verschmutzung Beobachtungen gemacht wurden bitte unverzüglich beim Vorstand melden. Siehe Beschreibung Fluggelände: Kein Start wenn Kühe auf der Startplatz Weide - ggfs. mit anwesendem Bauer checken.

12.10.2021

Aussenlandungen Schneckenkopf/oberhalb Bundestraße Unterkastel z.B. bei schwierigen Wind Verhältnissen am LP Unterkastel

Anlässlich eines Gesprächs mit dem Eigentümer der Wiese ergab sich, dass gelegentlich die Leitung des Elektrozauns falsch oder gar nicht eingehängt wurde. Dies hat zur Folge, dass alle Zäune eines ganzen Sektors spannungslos werden!

Also ist es sehr wichtig, dass die Griffe der Leitung immer exakt in die gleichen Kontakte zurück eingehängt werden. Wir bitten alle, hierauf zu achten bzw. falls etwas unklar ist kurz Uli oder Pius (WhatsApp) zu informieren um den Eigentümer rasch zu kontaktieren (bevor die Rinder das Weite suchen und tatsächlicher Schaden entsteht …).

8. Aug 2021

Presse-Erklärung des geschäftsführenden Vorstandes unseres Gleitschirmclubs Wiesental e.V. bzgl. zweier kürzlich in der Badischen Zeitung erschienener Artikel:

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Presse-Erklärung Gleitschirmclub Wiesental e.V. vo 6.8.2021
Stellungnahme zu Artikeln in der Badischen Zeitung S. 21 vom 23. Juli und 24. Juli 2021 im vollständigen Wortlaut.
20210806 Presseerklärung GCW.pdf
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9. Juli 2021
Unser Clubbus fährt wieder

Stand: 9. Mai 2021

aktualisiert 23. Aug 21

An den Startplätzen  bitte unbedingt die verbindlichen aktuellen Corona-Flugbetrieb Hinweistafeln beachten: max 5 Piloten auf der Startfläche, Aufenthalt kurz halten, keine Liegewiese. Ebenso die Tafeln mit den Flugregeln im Fluggelände Fröhnd - siehe auch Fluggelände

Aus gegebenem Anlass: keine Landungen am Holzer Kreuz (ausser Notlandungen) und Betretungsverbot der Weiden bitte zwingend beachten. 

Alle Details/Anleitung inkl. GCW Hygienekonzept dazu s. ganz weit unten auf dieser Seite. Fliegen ist unter Einhaltung der Corona Regeln erlaubt.

Aktuell gilt ab 16. August 2021 in Baden-Württemberg:

  1. Sport im Freien ist erlaubt, ein Mundschutz ist bei Wahrung eines Mindestabstandes von 1,5 m im Freien nicht mehr Pflicht (§3 Absatz (2) CoV BW v. 14. Aug 2021)
  2. Gemäß der CoV BW gilt weiterhin zur Starterlaubnis die Pflicht zum  Eintrag in die GCW Startliste per email - Format der Betreffzeile bitte einhalten! (Gebot zur Datenverarbeitung §8 CoV BW und §2  CoV Sport für den Fall einer notwendigen Rückverfolgung).
Als nicht erlaubter Kontakt mit erhöhtem Infektionsrisiko gilt weiterhin (Kontaktdefinition RKI):

Gespräch mit Face-to-face-Kontakt und dabei Abstand 1,5 m oder weniger, unabhängig von der Gesprächsdauer und ohne adäquaten Schutz, oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret). Adäquater Schutz: Beteiligte Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [=Mund-Nasen-Schutz = medizinische OP-Maske oder FFP2-Maske] = Abstände insbesondere auch an Start- und Landeplätzen unbedingt immer einhalten, bzw. ggfs. am besten eine FFP2 Maske tragen. Im Clubbus müssen alle Personen im Fahrzeug FFP2-Masken tragen.  

9.5.2021

Aktuell besteht bei gutem Flugwetter auf der Startwiese intensiver Flugbetrieb.

Wir möchten Wanderer und Begleiter dringend bitten, zur Vermeidung einer Gefährdung die Wanderpfade nicht zu verlassen und sich keinesfalls auf die Startwiese unter die startenden Piloten zu begeben.

Herzlichen Dank dafür und viel Spaß beim Beobachten der bunten Schirme beim Abheben und in der Luft!

3. April 2021

Die Flugsaison und Wachstumsphase hat begonnen - es fliegt schon wunderbar und die Wachstumsphase ist jetzt voll im Gange, bitte deshalb folgende Bitte unserer Landwirte um Verständnis befolgen (s. Bild):

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Im Fluggebiet ist Landen außerhalb des Landeplatzes, insbesondere in der Wachstumsphase nur zur Gefahr Abwendung ausnahmsweise erlaubt. (Betreffs Außenlandungen bei Streckenflügen hatte sich ja auch der DHV kürzlich geäußert).

Bitte auch am Startplatz beachten: Es ist sehr erwünscht, dass nach dem Auslegen des Schirmes umgehend gestartet wird, sowohl aus Naturschutz als last but not least auch wg. Corona.

Das meint: bitte zuerst seitlich oder hinter der Startfläche komplett fertigmachen inkl. Leinen sortieren, Anziehen, Anlegen des Gurtzeuges und Gurte einklinken. Dies auch im Sinne des zügigen Freimachens der Startfläche für bereits startfertige Pilot*Innen. Denn längeres Liegen ausgebreiteter Schirme kann eine Abmahnung des zuständigen Weidewartes zur Folge haben.

Wer längere Zeit auf günstigere Startbedingungen warten möchte, sollte sich inkl. Schirmtulpe am Rand der Wiese bzw. auf der in die Wiese führende Spur aufhalten. In der Wiese sitzen bzw. liegen ist auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde und des Weidepächters explizit untersagt.

Ein weiterer schöner Aufruf zur gegenseitigen Unterstützung, gefunden auf der Hochries in Oberbayern, dem wir uns gerne anschließen (bei Übersetzungsproblemen helfen wir gerne :-).

Also wer daneben steht darf immer gerne anfragen ob Hilfe willkommen ist, um den Startablauf zu beschleunigen - Auslegen, Leinen sortieren, ausgelegten Schirm zurecht legen.

In diesem Sinne allen vom GCW und unseren Gästen eine schöne Flugsaison, viele tolle Flüge und allzeit happy Landings!

Euer Vorstand

Der Frühling naht - jährlicher Hinweis

               27.2.2021

Von Ende Februar bis Anfang Juni ist das tiefe Überfliegen und Hangaufwindfliegen an an der "Grossen Utzenfluh" wegen der Falkenbrutzeit verboten -  bitte gerne weitersagen und generell spezielle Rücksichtnahme/Überfliegen in geringer Höhe!

Sehr guter Flyer des Nabu über Greifvögel in Deutschland:  https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/vogelschutz/20.pdf

 

Aktuelle Info des DHVhttps://www.dhv.de/newsdetails/article/brutzeit-beginnt-schutzzonen/

2020

 Nachtrag zur Corona Situation -17. Nov 2020

weiterhin gültig - Führjahrsthermik!

Aufgrund der aktuellen Lage müssen Risiken minimiert werden. 

Speziell für Wenigflieger und Piloten mit frischer Lizenz oder ohne Sicherheitstraining empfehlen wir deshalb bei folgenden Bedingungen auf einen Start zu verzichten:

  • starkes Rauschen der Bäume, auch kurzzeitig
  • Schneckenkopf Skytraxx Windmessstation misst Böen ab 20 km/h 
  • Windsack steht bei Böen stabil-waagrecht => 25-30 km/h Windgeschw. 
  • Belchen/Meteomedia meldet Böen > 35 km/h
  • Vorhersage Windgeschwindigkeit auf 850mbar/1500m > 35km/h (z.B. auf Meteoblue Schneckenkopf)
  • Dazu (es gab kürzlich wieder trotz Corona Situation eine Baumlandung):
  • Boden/Baumabstand > 60m einhalten!, um auch im Falle von Klappern Bodenberührung sicher auszuschliessen!
  • Gerne auch anwesende erfahrene Piloten od. Fluglehrer um Einschätzung der Situation bitten, bzw. als Mitglied in unserer GCW WhatsApp Gruppe anfragen.
  • und: Bitte die Lage und Jahreszeit für ausgiebiges Groundhandeln nützen! 

6. 11. 2020

Abgehoben - ist die Badische Zeitung im Wiesental!

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Abgehoben - den Traum vom Fliegen durfte BZ Redakteurin Sarah Trinler erleben
Mut zum Tandemflug vom Schneckenkopf ins Wiesental mit Wolfgang Köpfer
badische_z_itung_fre_06112020_Seite_47(1
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1. Nov 2020

Aktualisierung 3. April 2021

Corona Verordnung für BW  ab 2. November, gültig bis 30. Nov 2020

Regeln bzgl. Flugbetrieb sind auch in 2021 fortgeschrieben, es gilt die jeweils aktuelle CoV BW incl. ggfs. inzidenzabhängiger Verschärfungen!

Ab morgen, 2. Nov gilt die neue Corona Verordnung Baden-Württemberg.

Im Sinne von der heute veröffentlichten Verordnung/Fragen und Antworten betreffend Sport: „Weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden." Bleibt damit Gleitschirm Start und Landung unter Einhaltung unseres GCW Hygieneplans und der bis 30. November befristeten neuen BW CoV Vorgaben: keine ‚Ansammlung‘ von mehr als 2 Haushalten (und diese mit insgesamt max. neu: 5 Personen s.CoV), sowie AHA-L Regeln in unseren Fluggeländen erlaubt.

Aufgrund höherer Ansteckungsgefahr der neuen Virus Varianten bitte auf Einhaltung möglichst großer Abstände achten (min. 2 m auch im Freien, insbesondere wenn gesprochen wird). Der Betrieb des Clubbus bleibt auf weiteres noch untersagt.

Bleibt gesund!

Uli Lacher

Vorstand GCW 

link auf BW Webseite: Fragen und Antworten zur Corona Verordnung 2. Nov 2020  

Aktuelle Corona Verordnung Baden-Württemberg

30. Okt 2020

Info: Der Busbetrieb wird ab Samstag den 31. Okt für diese Saison eingestellt.

Hike & Fly ist auf eigene Verantwortung gemäß gültiger CoV Baden-Württemberg und GCW Hygieneplan (s. unten) weiterhin möglich (Im Falle kurzfristiger Änderungen werden diese hier publiziert).

17. Okt 2020

Landschaftspflegetag der Gemeinde Fröhnd in Kooperation mit dem Biosphärengebiet Schwarzwald. Aufgabe des Tages war die Mischwuchsregulierung (Naturverjüngung) im Bergmischwald am Sattelwasen. 

Eine gelungene Aktion mit netten und informativen Gesprächen. Wir machen auch im nächsten Jahr gern wieder mit.  

Landschaftspflege
Landschaftspflege
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Hygieneplan Fahrdienst GCW-Clubbus
Hygieneregeln für die Teilnahme an einer Auffahrt mit dem Clubbus.
HygieneplanFahrdienstGCW-Clubbus Rev2020
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Clubausflug September 2020
Clubausflug September 2020
20. September 2020

Herzlichen Gruß an Alle vom Clubausflug - Freitag ein Supertag, Samstag und Sonntag fliegbar und am Abend Steaks vom heissen Stein - schön wars!

Einen Eindruck gibt Paul Schmieder's Foto oben -  „Fliegt sich super 😉“

Neben dem großen Spaß, den wir zusammen hatten, kann sich auch unsere Flugausbeute sehen lassen: nach diesem Wochenende stehen wir sogar momentan im XC-online-Contest der Deutschen Gleitschirmwertung 2021/Gruppe PG Standard mit Rainer auf dem 2.(<1.) und Uli auf dem 4.(<3.) Platz   ;-))   [... war natürlich nur ein kurzer Triumph …]

Wichtige Erinnerung bzgl. Corona-Regeln: Das Prozedere, siehe unten, muss eingehalten werden. Dies gilt für alle Vereins- und auch alle Gastpilot*Innen:

Eine Start- und Flugerlaubnis besteht ausnahmslos nur dann, wenn der E-Maileintrag in die elektronische Startliste erfolgt ist. Das ist im eigenen Interesse, um benachrichtigt zu werden, falls ein Fall auftreten sollte. Ohne diesen E-Maileintrag ist ein Start bzw. Flug in unserem Gelände durch die örtliche Polizeibehörde bzw. die Coronaverordnung Baden-Württemberg untersagt. Bitte Gastpilot*Innen unbedingt auf die vor Ort aufgestellten Infotafeln bzw. diese Internetseite hinweisen. 

31. August 2020

Nächster Termin: Clubausflug am 28-20. September, geplant ist Fiesch. Anmeldungen bitte bei Uli Lacher

1. Juli 2020

Wir nehmen den Fahrbetrieb mit dem Clubbus wieder auf, für Auffahrten gilt dabei der 'Hygieneplan Fahrdienst GCW-Clubbus' s.u..

Unser GCW Hygieneplan 'Infektionsschutzmaßnahmen...' s.u. bleibt in Kraft, d.h. die Starterlaubnis erfordert weiterhin die Registrierung jeden Starts von Pilot*Innen, wie unten erläutert.

Alle aktuellen Regeln der Coronaverordnung von Baden Württemberg zum 1. Juli, inkl. der Sportstättenverordnung sind ebenfalls gültig. D.h. auch die Erleichterung zur Begrenzung der maximalen Personenzahl von anfangs 5 auf jetzt maximal 20 erlaubte Personen in einer Gruppe. Diese maximale Gruppengröße und Abstandsregeln sind natürlich zwingend sowohl beim Warten auf den Bus als auch auf den Startplatz- bzw Landeplatzgeländen einzuhalten. 

Wir wünschen viele schöne Flüge und allzeit Happy Landings!

Euer Vorstand

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Download
InfektionsschutzMaßnahmen&Hygienplan-GCW 20200511-Rev1_0
Verbindliche, einzuhaltende Regeln, um nach e-mail Anmeldung im Gelände des GCW Wiesental starten zu dürfen. 
ab 1. Juli 2020 Änderung der Personenenzahl der maximal erlaubten Gruppengröße:
20 Personen zulässig.
InfektionsschutzMa%C3%9Fnahmen%26Hygienp
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22/23. Mai 2020

Unsere neue Skytraxx Windstation am Schneckenkopf ist online :-)

> aktualisierte Zusammenfassung jahreszeitlicher Hinweise zum Flugbetrieb

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18. Mai 2020

Wir freuen uns sehr über ein schönes und erfolgreiches erstes Flugwochenende

zur nachträglichen Saisoneröffnung - bei bestem Wetter mit ca. 70 Starts an zwei Tagen!

Corona Regeln

12. Mai 2020

18. Mai Ergänzung E-Mailanleitung

Der Flugbetrieb wird bei Einhaltung des Infektionsschutz Maßnahmen- & Hygieneplans wieder freigegeben. Alle Piloten/Innen die im Fluggelände des GCW starten möchten sind verpflichtet sich gemäß Infektionsschutz Maßnahmen-&Hygieneplan des Gleitschirmclub-Wiesental e.V. Fröhnd zu verhalten. Kein Start ohne vorherige Kenntnisnahme der Regeln des pdf Dokumentes, s.u. Keine Starterlaubnis ohne vorherigen E-Mail Eintrag in die e-Startliste

E-Mail an Uli Lacher mit formal exakt (!) folgender Betreff-Zeile: gcwstart, Name, Vorname, Straße Hausnr, Ort, Tel, Startplatz, Uhrzeit, Startleiter

für die Richtigkeit der Daten ist jede/r Pilot/in selbst verantwortlich

ohne vollständigen Eintrag entfällt die Starterlaubnis!

Details zur Startanmeldung per E-Mail s. weiter unten! 

Maximale Anzahl 5 Piloten am Start, ggfs. inkl. Startleiter, der auch für Startlisteneintrag und Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich ist (CoV Sportstätten).

Wir bitten alle um Einhaltung aller Regeln, um sich und andere nicht zu gefährden und um die Freigabe des Flugbetriebes unter 'Corona'-Bedingungen abzusichern.

Allen Pilotinnen und Piloten unsere besten Wünsche für schöne und sichere Flüge & allzeit Happy Landings!

Download
SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmen_GCW Poster
Auf die Situation in Fröhnd angepasstes Poster, basierend auf dem Vorschlag des DHV
20200512 GCW Poster-1_0-xlsx.pdf
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Anleitung E-Mail Startmeldung

Folgendes Schema muss in der Betreffzeile erscheinen: gcwstart, Name, Vorname, Straße Hausnr, Ort, Tel, Startplatz, Uhrzeit, Startleiter

  • bitte genau in dieser Reihenfolge vor dem Start eintragen, 
  • inkl. Kommas: müssen bitte unverändert übernommen werden
  • 1 E-Mail pro Pilot*In
  • bei Einzelstart statt Startleiter 'Solostart' angeben

Mit genau diesem Format der Betreff Zeile wird die E-Mail gültig und direkt automatisch in die GCW-Startliste übernommen:

Beispiel für eine ausgefüllte Betreffzeile:

gcwstart, Mustermann, Max, Feldbergstr 99, Entenhausen, 0815 123456, Ittenschwander Horn, 15:20, Moritz Mutzke

Hinweise zum möglichen Vorgehen:

Vorbereitung:

  • Betreff-Folge vom obigem Beispiel per copy&paste in neue e-mail übertragen:

1) also copy >'gcwstart' ...bis incl. 'Moritz Mutzke' neue E-Mail an Uli Lacher anlegen (klick auf hyperlink hier)
2) paste > in die Betreff Zeile der neuen E-Mail

  • bei allen unterstrichenen Begriffen ändern auf die eigenen Angaben (Kommas beibehalten!)
  • E-Mail als Entwurf abspeichern -> am besten vor dem Abspeichern vervollständigte Betreffzeile komplett noch einmal kopieren und gleich mehrere E-mail Entwürfe vorab anlegen)
  • Vor dem Start: E-Mail am Starplatz mit ungefährer Startzeit und Startleiter komplettieren und an Uli Lacher absenden
  • pro Pilot/in und Flug bitte je eine separate E-Mail
  • keyword 'startgcw' oder 'gcwstart' beides ok und kein Problem
  • bei Fragen bitte vorzugsweise WhatsApp benutzen!
  • Achtung: Text im E-Mail selbst anstelle der geforderten Betreffzeile mit Keyword 'gcwstart' fällt durch den Filter und kann ab jetzt nicht mehr berücksichtigt werden!

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Sorry für den Aufwand - aber ohne e-Administration der Startliste wären die Anforderungen der Corona Verordnung Sportstätten organisatorisch nicht zu bewältigen und wir müssten den Flugbetrieb stark einschränken. Sobald die Betreffzeile einmal erstellt wurde ist das Absenden eine Sache von Sekunden.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Unterstützung!

10. Mai 2020

Freudige Nachrichten: ab 11. Mai ist prinzipiell Luftsport in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder erlaubt:

  • Die aktualisierte umfangreiche Coronaverordnung für Baden-Württemberg wurde am Samstag, 9.5. veröffentlicht. 
  • Der in der neuen Coronaverordnung geforderte Corona Beauftragte des GCW ist Uli Lacher. 
  • Der von der Ortspolizeibehörde gemäß Coronaverordnung BW geforderte Hygieneplan ist in Arbeit, aber auch notwendige Voraussetzung für die Freigabe des Flugbetriebs im GCW Fluggelände
  • Die Freigabe wird momentan für Mittwoch, 13.5. erwartet

Unser Rahmen wird lt. Beschluss des GCW Vorstandes damit folgendermaßen aussehen:

  • Vorerst nur Hike&Fly (noch kein Fahrbetrieb)
  • Gastflieger sind willkommen
  • Der Jahreskartenverkauf für Gäste wird vorerst ausgesetzt, d.h. Gäste brauchen momentan noch keine Jahreskarte
  • Die generellen Hygienevorschriften sind einzuhalten (u.a. Personen Abstand 2m, Mund-Nasen-Bedeckung mitführen und falls nötig benützen etc)
  • SP od LP max 5 Personen/1000m2 
  • Es wird eine Pflicht e-Startliste geben, die obligatorische Startanmeldung erfolgt per E-Mail an Uli Lacher mit Betreff: startgcw, Name, Vorname, Tel, SP, Uhrzeit
  • Gruppenbildung ist nicht erlaubt
  • Aufenthalt an der Gemeindehalle Fröhnd ist nicht erlaubt „ Kommen - Abstand wahren - Fliegen - Gehen“
  • Nur Piloten ohne Symptome und ohne Infiziertenkontakt seit 14 Tagen werden zugelassen
  • An Start- und Landeplätzen werden Tafeln mit den zu beachtenden Punkten aufgestellt 
Sobald die Freigabe erteilt wird erscheint dies hier auf der GCW Homepage und per E-Mail Rundschreiben an unsere Vereinsmitglieder.

Bis zur Freigabe durch die Polizeibehörde sind noch keine Flüge erlaubt.

Uli Lacher

Vorstand u Corona Beauftragter GCW

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18. April 2020

Update: Fluggebiet des Gleitschirmclubs Wiesental e.V.

Die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. April 2020  ist jetzt online. Darin heißt es u.a. mit Gültigkeit bis vorläufig 3. Mai 2020: … "Unverändert geschlossen bleiben müssen... ...Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)… ...Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen" … 

In Absprache mit dem Bürgermeisteramt Fröhnd bleiben deshalb unsere Start und Landeplätze bis zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen geschlossen (Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes v. 17.4.20).

Sobald sich eine neue Lage ergibt (evtl. analog Rheinland-Pfalz eine Freigabe für Luftsport oder andere Erleichterungen) werden wir sofort hier informieren. Unser nächstes Update der Lage wird spätestens Anfang Mai erfolgen. Wir hoffen sehr, dass die aktuelle konsequente Umsetzung der Maßnahmen uns hoffentlich in wenigen Wochen in die Lage versetzen wird den Flugbetrieb wieder aufzunehmen - bis dahin bleibt alle gesund!

Herzliche Grüße,

Uli Lacher

Vorstand GCW

Aktuelle Infos auch auf der www.dhv.de und - nochmals speziell darauf hingewiesen weil sehr gut erläutert, die  Videokonferenz mit einer aufschlussreichen Beschreibung der aktuellen komplexen Situation in Deutschland durch DHV Geschäftsführer Robin Frieß, veröffentlicht durch Luftikus TV (insbesondere ab Minute 23).  

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15. April 2020

Update: Fluggebiet des Gleitschirmclubs Wiesental e.V.

Das Flugverbot des DHV wird aufgrund der unterschiedlichen Lage in den Bundesländern diskutiert, s. www.dhv.deAufgrund der aktuellen Covid-19 Lage in Baden-Württemberg wird jedoch nicht mit einer Aufhebung des generellen Verbots des Betriebes von Sportstätten aller Art, bisher gültig bis 19. April, schon für die Zeit ab dem 20. April gerechnet. Damit ist Gleitschirmfliegen in unserem Fluggebiet vorerst weiterhin verboten. 

Bitte daran denken: Groundhandling allein oder maximal zu zweit ist nicht verboten, erfordert aber das Einverständnis des jeweiligen Grundstückinhabers.

Sobald sich an dieser Lage etwas ändert werden wir das natürlich sofort hier auch bekannt geben. Bleibt gesund und nützt die Zeit!

Uli Lacher, Vorstand

 

19. März 2020

Aktuelle Information zur CoViD-19 Pandemie

Flugverbot - Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland:

Anordnung: In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).  

18. März 2020

Liebe Vereinsmitglieder und Gastflieger,

neben der Information zur aktuellen Lage des Gleitschirmsport Flugbetriebes in Deutschland auf der Homepage des DHV www.dhv.de gilt für unsere Mitglieder und Gastflieger folgendes: Alle Arten von Versammlungen (Fröhnd: mit mehr als 20 Teilnehmern) sind im Moment verboten. Daher wird unsere für den 3.4. geplante Generalversammlung auf noch unbestimmte Zeit verschoben....

Ebenfalls verschoben wird der Fahrbetrieb des Clubbusses, der jetzt nicht Anfang April beginnen kann. Vom Fliegen in unseren Geländen raten wir in Übereinstimmung mit der Veröffentlichung des DHV ab. Insbesondere sind Gruppenbildung oder Fahrgemeinschaften zum Zwecke der Freizeitgestaltung in der jetzigen Situation nicht zu verantworten. In seiner aktuellen Information zur Rechtslage schreibt der DHV: "Die Bundesregierung hat am 16.3.2020 ..... mit den Bundesländern Regelungen festgelegt, welche durch die Bundesländer umzusetzen sind. Demnach sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten". Wir ersuchen die Geländehalter, den Windenschleppbetrieb somit einzustellen. Geländehalter sind berechtigt die Fluggelände (Hang- und Windenschleppbetrieb) zu schließen. Der DHV unterstützt alle Maßnahmen zur Reduzierung von Gruppenbildungen. Auffahrten zu den Startplätzen mit Vereinsbussen und Tandemflüge sind zu unterlassen. Wir empfehlen anlässlich der Situation alle fliegerischen Aktivitäten zu reduzieren und sich angemessen nach den Regeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu verhalten. Dies auch im Hinblick auf mögliche Unfälle, da die Lage in Krankenhäusern ohnehin bereits angespannt ist. Wir weisen darauf hin, dass sich die Situation in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich darstellen kann. Darüber hinaus kann sich die Lage jederzeit komplett ändern." Die Vorstandschaft hofft auf eine baldige Besserung der Lage und wird Dich weiter über Änderungen auf dem Laufenden halten.

Uli Lacher, 1. Vorsitzender

Walter Wagner, Schriftführer

3. Feb/13. März/15. März  2020

Achtung: Termin abgesagt - GCW Jahresversammlung verschoben

Wichtiger Clubtermin: Unsere GCW Mitglieder Jahresversammlung wird am Freitag, 3. April um 19:00 in Schönau stattfinden, die schriftliche Einladung ging bereits an alle Mitglieder.

Aktuell COVID-19: Auch wir müssen eine Absage erwägen, diese erfolgt ggfs. spätestens 4 Tage vorher hier und per E-Mail.

Januar 2020

 

Impressionen vom gelungenen Neujahrsfliegen: am 1.1.2020 vom Schneckenkopf und anschliessendes Anstossen auf dem Ehrsberg. Herzliches Dankeschön an Isi für die Idee und Organisation!

Hier geht's ins Jahr 2018/2019